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Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Pflegefachfrau" oder "Pflegefachmann" bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz und Drittstaaten (OZG-Referenzdatenschema)

S05000728 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (silber)

Inhalt

Definition


Das vorliegende Stammdatenschema wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-IDs erstellt: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Pflegefachfrau" oder "Pflegefachmann" bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten Erteilung (99150018001000); Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Pflegefachfrau" oder "Pflegefachmann" bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz Erteilung (99150017001000); Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinische Technologin für Laboratoriumsanalytik oder Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz Erteilung (9915011300100); Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinische Technologin für Laboratoriumsanalytik oder Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten Erteilung (99150114001000); Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinische Technologin für Radiologie oder Medizinischer Technologe für Radiologie bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz Erteilung (99150115001000); Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinische Technologin für Radiologie oder Medizinischer Technologe für Radiologie bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten Erteilung (99150116001000); Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinische Technologin für Funktionsdiagnostik oder Medizinischer Technologe für Funktionsdiagnostik bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz Erteilung (99150117001000); Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinische Technologin für Funktionsdiagnostik oder Medizinischer Technologe für Funktionsdiagnostik bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten Erteilung (99150118001000); Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinische Technologin für Veterinärmedizin oder Medizinischer Technologe für Veterinärmedizin bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz Erteilung (99150119001000); Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinische Technologin für Veterinärmedizin oder Medizinischer Technologe für Veterinärmedizin bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten Erteilung (99150120001000).

Handlungsgrundlage


  • §§ 1, 2, 40, 41, 42 Gesetz über die Pflegeberufe (PflBG); §§ 43, 46, 47 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV); Artikel 31 Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2007 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen; Anhang V Richtlinie 2005/36/EG Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2007 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen; § 60 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen (MTAPrV); § 1 Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie (MTBG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Pflegefachfrau" oder "Pflegefachmann" bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz und Drittstaaten

Hilfetext

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


Wenn ein Pflicht-Upload fehlt, wird folgende Fehlermeldung angezeigt: "Sie haben keinen Nachweis hochgeladen. Laden Sie eine kurze Begründung (als PDF-Datei) in deutscher Sprache hoch, warum Sie den Nachweis nicht hochladen können. Die Begründung können Sie selbst schreiben.". Wenn ein Pflichtfeld nicht ausgefüllt ist, wird folgende Fehlermeldung angezeigt: "Bitte machen Sie eine Angabe. Dieses Feld ist ein Pflichtfeld.".

Stichwörter


nicht vorhanden

Ableitungsmodifikationen


Repräsentation

Modifizierbar

Struktur

Alles modifizierbar

Versionshinweis


nicht vorhanden