Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Pflegefachfrau" oder "Pflegefachmann" bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz und Drittstaaten (OZG-Referenzdatenschema)
S05000728• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (silber)
Inhalt
Definition
Das vorliegende Stammdatenschema wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-IDs erstellt: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Pflegefachfrau" oder "Pflegefachmann" bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten Erteilung (99150018001000); Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Pflegefachfrau" oder "Pflegefachmann" bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz Erteilung (99150017001000); Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinische Technologin für Laboratoriumsanalytik oder Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz Erteilung (9915011300100); Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinische Technologin für Laboratoriumsanalytik oder Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten Erteilung (99150114001000); Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinische Technologin für Radiologie oder Medizinischer Technologe für Radiologie bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz Erteilung (99150115001000); Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinische Technologin für Radiologie oder Medizinischer Technologe für Radiologie bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten Erteilung (99150116001000); Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinische Technologin für Funktionsdiagnostik oder Medizinischer Technologe für Funktionsdiagnostik bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz Erteilung (99150117001000); Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinische Technologin für Funktionsdiagnostik oder Medizinischer Technologe für Funktionsdiagnostik bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten Erteilung (99150118001000); Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinische Technologin für Veterinärmedizin oder Medizinischer Technologe für Veterinärmedizin bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz Erteilung (99150119001000); Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinische Technologin für Veterinärmedizin oder Medizinischer Technologe für Veterinärmedizin bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten Erteilung (99150120001000).
Handlungsgrundlage
- §§ 1, 2, 40, 41, 42 Gesetz über die Pflegeberufe (PflBG); §§ 43, 46, 47 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV); Artikel 31 Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2007 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen; Anhang V Richtlinie 2005/36/EG Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2007 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen; § 60 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen (MTAPrV); § 1 Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie (MTBG)
Formularangaben
Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Pflegefachfrau" oder "Pflegefachmann" bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz und Drittstaaten
Technische Beschreibung
Wenn ein Pflicht-Upload fehlt, wird folgende Fehlermeldung angezeigt: "Sie haben keinen Nachweis hochgeladen. Laden Sie eine kurze Begründung (als PDF-Datei) in deutscher Sprache hoch, warum Sie den Nachweis nicht hochladen können. Die Begründung können Sie selbst schreiben.". Wenn ein Pflichtfeld nicht ausgefüllt ist, wird folgende Fehlermeldung angezeigt: "Bitte machen Sie eine Angabe. Dieses Feld ist ein Pflichtfeld.".
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Modifizierbar
Struktur
Alles modifizierbar
Versionshinweis
nicht vorhanden