Sachverständige für Schäden an Gebäuden Öffentliche Bestellung und Vereidigung (OZG)
S05000693• Version 1.3•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
OZG Referenzdatenschema zu der Leistung 99140004108000 Sachverständige für Schäden an Gebäuden Öffentliche Bestellung und Vereidigung
Handlungsgrundlage
- § 36 Öffentliche Bestellung von Sachverständigen § 2 Aufgaben der Baukammern § 3 SVO IK-Bau NRW § 3 SVO AKNW
Formularangaben
Die Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige für Schäden an Gebäuden beantragen
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Modifizierbar
Struktur
Alles modifizierbar
Versionshinweis
nicht vorhanden