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Sachverständige für Schäden an Gebäuden Öffentliche Bestellung und Vereidigung (OZG)

S05000693 Version 1.3 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


OZG Referenzdatenschema zu der Leistung 99140004108000 Sachverständige für Schäden an Gebäuden Öffentliche Bestellung und Vereidigung

Handlungsgrundlage


  • § 36 Öffentliche Bestellung von Sachverständigen § 2 Aufgaben der Baukammern § 3 SVO IK-Bau NRW § 3 SVO AKNW

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Die Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige für Schäden an Gebäuden beantragen

Hilfetext

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Ableitungsmodifikationen


Repräsentation

Modifizierbar

Struktur

Alles modifizierbar

Versionshinweis


nicht vorhanden