Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Erlaubnis zur Probenentnahme für die Trichinenuntersuchung von Wildtieren (OZG)

S05000571 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (silber)

Inhalt

Definition


Bestimmte Tierarten (bspw. Dachse, Wildschweine) können mit Trichinen infiziert sein. Der Konsum trichinenbelasteten Fleisches kann zu schweren Erkrankungen des Menschen führen. Daher müssen Jägerinnen und Jäger nach Erlegen trichinengefährdeten Wilds eine amtliche Trichinenuntersuchungen durchführen lassen. In Nordrhein-Westfalen müssen Wildschweine und Dachse auf Trichinenbefall untersucht werden. Die Erlaubnis zur Probeentnahme zur Trichinenuntersuchungen von Wildtieren wird durch Beleg der erforderlichen Kenntnisse der antragstellenden Person erteilt.

Handlungsgrundlage


  • Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV; Tierische Lebensmittel Überwachungsverordnung - Tier-LMÜV; Verordnung (EG) Nr. 853/2004; Verordnung (EU) Nr. 2017/652 des europäischen Parlaments und des Rates; Durchführungsverordnung (EU) 2015/1375 der Kommission; Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 der Kommission

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Erlaubnis zur Probenentnahme für die Trichinenuntersuchung von Wildtieren

Hilfetext

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


OZG-Referenzdatenschema zur LeiKa-Leistung: 99110046005000 Erlaubnis zur Entnahme von Proben zur Trichinenuntersuchung

Stichwörter


nicht vorhanden

Ableitungsmodifikationen


Repräsentation

Modifizierbar

Struktur

Alles modifizierbar

Versionshinweis


Einarbeitung der Änderungen aus EfA-Projekt