Erlaubnis zur Probenentnahme für die Trichinenuntersuchung von Wildtieren (OZG)
S05000571• Version 1.1•
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fachlich freigegeben (silber)
Inhalt
Definition
Bestimmte Tierarten (bspw. Dachse, Wildschweine) können mit Trichinen infiziert sein. Der Konsum trichinenbelasteten Fleisches kann zu schweren Erkrankungen des Menschen führen. Daher müssen Jägerinnen und Jäger nach Erlegen trichinengefährdeten Wilds eine amtliche Trichinenuntersuchungen durchführen lassen. In Nordrhein-Westfalen müssen Wildschweine und Dachse auf Trichinenbefall untersucht werden. Die Erlaubnis zur Probeentnahme zur Trichinenuntersuchungen von Wildtieren wird durch Beleg der erforderlichen Kenntnisse der antragstellenden Person erteilt.
Handlungsgrundlage
- Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV; Tierische Lebensmittel Überwachungsverordnung - Tier-LMÜV; Verordnung (EG) Nr. 853/2004; Verordnung (EU) Nr. 2017/652 des europäischen Parlaments und des Rates; Durchführungsverordnung (EU) 2015/1375 der Kommission; Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 der Kommission
Formularangaben
Technische Beschreibung
OZG-Referenzdatenschema zur LeiKa-Leistung: 99110046005000 Erlaubnis zur Entnahme von Proben zur Trichinenuntersuchung
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Modifizierbar
Struktur
Alles modifizierbar
Versionshinweis
Einarbeitung der Änderungen aus EfA-Projekt