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Erlaubnis zur Probenentnahme für die Trichinenuntersuchung von Wildtieren

D05000038 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Bestimmte Tierarten (bspw. Dachse, Wildschweine) können mit Trichinen infiziert sein. Der Konsum trichinenbelasteten Fleisches kann zu schweren Erkrankungen des Menschen führen. Daher müssen Jägerinnen und Jäger nach Erlegen trichinengefährdeten Wilds eine amtliche Trichinenuntersuchungen durchführen lassen. Die Erlaubnis zur Probeentnahme zur Trichinenuntersuchungen von Wildtieren wird durch Beleg der erforderlichen Kenntnisse der antragstellenden Person erteilt.

Handlungsgrundlage


  • Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV; Tierische Lebensmittel Überwachungsverordnung - Tier-LMÜV; Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Verordnung (EU) Nr. 2017/652 des europäischen Parlaments und des Rates; Durchführungsverordnung (EU) 2015/1375 der Kommission; Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 der Kommission

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Erlaubnis zur Probenentnahme für die Trichinenuntersuchung von Wildtieren

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Erlegte Tierkörper sind mit Wildmarken zu kennzeichnen. Außerdem ist jeweils ein Wildursprungsschein auszufüllen, wofür meist die Veterinärämter zuständig sind.

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden