Antrag Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr
S05000266• Version 1.0•
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Inhalt
Definition
Hier können Sie bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde eine Lizenz für den gewerbsmäßigen Güterkraftverkehr beantragen. Sie benötigen eine solche Lizenz, wenn Sie Güter mit Kraftfahrzeugen transportieren, deren zulässiges Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger) mehr als 3,5 Tonnen beträgt.
Handlungsgrundlage
- § 3 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG);VO (EG) Nr. 1071/2009 Artikel 11 (1);VO (EG) Nr. 1072/2009 Artikel 4 (1);§ 10 Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV) i.V.m. Anlage 1 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV)
Formularangaben
Technische Beschreibung
OZG-Referenzdatenschema zu der Leistung 99055004032000 - Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr Erstellung
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Modifizierbar
Struktur
Alles modifizierbar
Versionshinweis
nicht vorhanden