Anzeige nach § 14 Sprengstoffgesetz
S05000213• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
inaktiv
Inhalt
Definition
99089044000000 Anzeigepflicht nach § 14 Sprengstoffgesetz - OZG Referenzdatenschema
Handlungsgrundlage
- § 14 SprengG
Formularangaben
Anzeige nach § 14 Sprengstoffgesetz über den Verkehr und Umgang mit bzw. den Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F1, F2 und T1 oder die Betriebsaufnahme
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Modifizierbar
Struktur
Alles modifizierbar
Versionshinweis
nicht vorhanden