Antrag auf Ausgabe des Reitkennzeichens / der Reitplakette
S05000031• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Wer in der freien Landschaft oder im Wald ausreiten möchte, benötigt nach dem Landesnaturschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW)* ein gültiges Reitkennzeichen, das gut sichtbar beidseitig am Zaumzeug des Pferdes angebracht ist. Ein Reitkennzeichen besteht aus 2 gelben Tafeln (Grundträger) mit jährlich wechselnden farblichen Aufklebern (Reiterplaketten). Die Plaketten gelten für ein Kalenderjahr und müssen bei Ausritten für das aktuelle Jahr vorhanden sein.
Handlungsgrundlage
- Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) vom 21.07.2000; Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentenstreckbrief / das vorliegende Stammdatenschema wurde mit Bezug auf folgende(n) LeiKa-ID(s) erstellt: Reitkennzeichen und Reitplaketten beantragen (77000000000031) & § 62 Kennzeichen für Reitpferde (99090018000000) & § 62 Kennzeichen für Reitpferde Verlängerung (99090018020000) & § 62 Kennzeichen für Reitpferde Zuteilung (99090018069000).
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Modifizierbar
Struktur
Alles modifizierbar
Versionshinweis
nicht vorhanden