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Antrag auf Ausgabe des Reitkennzeichens / der Reitplakette

S05000031 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Wer in der freien Landschaft oder im Wald ausreiten möchte, benötigt nach dem Landesnaturschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW)* ein gültiges Reitkennzeichen, das gut sichtbar beidseitig am Zaumzeug des Pferdes angebracht ist. Ein Reitkennzeichen besteht aus 2 gelben Tafeln (Grundträger) mit jährlich wechselnden farblichen Aufklebern (Reiterplaketten). Die Plaketten gelten für ein Kalenderjahr und müssen bei Ausritten für das aktuelle Jahr vorhanden sein.

Handlungsgrundlage


  • Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) vom 21.07.2000; Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Ausgabe des Reitkennzeichens / der Reitplakette

Hilfetext

An dieser Stelle können Sie ein Reitkennzeichen sowie eine Reitplakette beantragen.

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentenstreckbrief / das vorliegende Stammdatenschema wurde mit Bezug auf folgende(n) LeiKa-ID(s) erstellt: Reitkennzeichen und Reitplaketten beantragen (77000000000031) & § 62 Kennzeichen für Reitpferde (99090018000000) & § 62 Kennzeichen für Reitpferde Verlängerung (99090018020000) & § 62 Kennzeichen für Reitpferde Zuteilung (99090018069000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Ableitungsmodifikationen


Repräsentation

Modifizierbar

Struktur

Alles modifizierbar

Versionshinweis


nicht vorhanden