Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises
S03000038• Version 1.0•
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Inhalt
Definition
Ein Schwerbehindertenausweis wird ausgestellt, sobald ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 festgestellt wurde. Wurden neben dem GdB weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) festgestellt, werden auch diese im Schwerbehindertenausweis eingetragen. Der Ausweis dienst als Nachweis für die Inanspruchnahme von Leistungen und sonstigen Hilfen (Nachteilsausgleichen). Die Gültigkeitsdauer des Ausweises kann befristet werden. Er kann eingezogen oder berichtigt werden, zum Beispiel wenn eine Neufeststellung einen höheren GdB oder ein Merkzeichen festgestellt hat. Zur Erst- oder Neuausstellung wird ein farbiges Passbild benötigt. Auch bei festgestellten Änderungen und wenn die Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises abläuft, kann die erneute Ausweisausstellung beantragt werden. Sollte der Schwerbehindertenausweis verloren gehen oder beschädigt sein, kann ebenfalls die nochmalige Ausstellung beantragt werden.
Handlungsgrundlage
- § 152 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Modifizierbar
Struktur
Alles modifizierbar
Versionshinweis
nicht vorhanden