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Gesetzlicher Vertreter im Sozialgesetzbereich (Antragsteller)

G60000108 Version 1.5 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (gold) BOB

Inhalt

Definition


Diese Gruppe kann z.B. genutzt werden, wenn Antragsteller Anträge aus dem Sozialgesetzbereich stellen. Zunächst wird abgefragt, ob es einen gesetzlichen Vertreter gibt. Wenn ja, werden die Daten zu diesem abgefragt und auch eine Betreuungsurkunde verlangt. Für die gesetzliche Vertretung von Unternehmen/Organisationen wird keine Betreuungsurkunde benötigt. Die Legitimation ergibt sich aus dem Gesetz.

Handlungsgrundlage


nicht vorhanden

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Gesetzlich vertretende Person

Hilfetext

nicht vorhanden

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Abstrakt

Versionshinweis


nicht vorhanden