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Angaben Medizinphysik-Experte

G17006488 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 19 Abs. 1 oder Abs. 5 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Handelt es sich bei der von Ihnen angezeigten Röntgeneinrichtung um einen Computertomographen oder werden mit der Röntgeneinrichtung Interventionen unter Durchleuchtung durchgeführt?

Hilfetext

Eingabe: Sofern es sich bei der von Ihnen angezeigten Röntgeneinrichtung um einen Computertomographen handelt oder mit Ihrer Röntgeneinrichtung auch Interventionen unter Durchleuchtung durchgeführt werden, ist aufgrund der möglichen erheblichen Expositionen gem. § 131 Abs. 2 StrlSchV ein Medizinphysik-Experte (MPE) zur Mitarbeit hinzuzuziehen

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Zwischenstand mit MPE