Angaben Medizinphysik-Experte
G17006488• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 19 Abs. 1 oder Abs. 5 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
Formularangaben
Handelt es sich bei der von Ihnen angezeigten Röntgeneinrichtung um einen Computertomographen oder werden mit der Röntgeneinrichtung Interventionen unter Durchleuchtung durchgeführt?
Eingabe: Sofern es sich bei der von Ihnen angezeigten Röntgeneinrichtung um einen Computertomographen handelt oder mit Ihrer Röntgeneinrichtung auch Interventionen unter Durchleuchtung durchgeführt werden, ist aufgrund der möglichen erheblichen Expositionen gem. § 131 Abs. 2 StrlSchV ein Medizinphysik-Experte (MPE) zur Mitarbeit hinzuzuziehen
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Zwischenstand mit MPE