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Nachweise der erforderlichen Telekommunikationsverbindung (Teleradiologie)

G17005691 Version 2.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §123 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Nachweise der erforderlichen Telekommunikationsverbindung (§123 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchV)

Hilfetext

nicht vorhanden

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


2023-05-24