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Formular 15.3 - Sonstiges (Anlagengenehmigung und -zulassung)

G17004702 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §4 BImSchG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Sonstiges

Hilfetext

Verbale Angaben zu Anlagen, in denen mit reglementierten Stoffen umgegangen wird oder in denen diese hergestellt werden. Soweit zulassungspflichtige Stoffe oder Gemische hergestellt werden, ist die erfolgte Zulassung beizufügen und die die Art und Menge der beabsichtigten Produktion anzugeben. Soweit reglementierte Stoffe in ein Erzeugnis eingehen, ist dies zu erläutern. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass das einschlägige Chemikalienrecht beachtet ist. Dies kann insbesondere zutreffen für das Herstellen oder in Verkehr bringen von Wasch- und Reinigungsmitteln, Bioziden, Farben, Lösungsmitteln. Auch ist näher auszuführen, wie die Bedingungen ggf. geltender Verwendungsbeschränkungen Beachtung finden.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


2023-05-24