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Juristische Person

G13001450 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Eine juristische Person ist eine Körperschaft, die aus Personen besteht und rechtlich selbstständig ist, sie besitzt Rechte und Pflichten. Ein Verein oder eine Kapitalgesellschaft sind Beispiele für eine juristische Person.

Handlungsgrundlage


  • Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster Vermessungs- und Katastergesetz VermKatG Bayern

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Juristische Person

Hilfetext

Eingabe: Eine juristische Person ist eine Körperschaft, die aus Personen besteht und rechtlich selbstständig ist, sie besitzt Rechte und Pflichten. Ein Verein oder eine Kapitalgesellschaft sind Beispiele für eine juristische Person.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Methodische Freigabe