Juristische Person
G13001450• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Eine juristische Person ist eine Körperschaft, die aus Personen besteht und rechtlich selbstständig ist, sie besitzt Rechte und Pflichten. Ein Verein oder eine Kapitalgesellschaft sind Beispiele für eine juristische Person.
Handlungsgrundlage
- Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster Vermessungs- und Katastergesetz VermKatG Bayern
Formularangaben
Eingabe: Eine juristische Person ist eine Körperschaft, die aus Personen besteht und rechtlich selbstständig ist, sie besitzt Rechte und Pflichten. Ein Verein oder eine Kapitalgesellschaft sind Beispiele für eine juristische Person.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Methodische Freigabe