Anschrift Inland oder Ausland der letzten fünf Jahre
G05009415• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 8 Abs. 4 SprengG; § 8a Abs. 2 Nr. 4 SprengG; § 8a Abs. 5 Nr. 3 SprengG; § 8a Abs. 5 Nr. 4 SprengG
Formularangaben
Eingabe: Geben Sie die Anschrift in Deutschland oder im Ausland der letzten fünf Jahre an.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
Zu beachten: wird die Anschrift im Kontext der Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweis verwendet, können nur Personen mit Anschriften in Deutschland authentisiert werden (siehe auch https://www.personalausweisportal.de/DE/Buergerinnen-und-Buerger/Online-Ausweisen/Wohnsitz_im_Ausland/wohnsitz_im_ausland_node.html). Bei der Umsetzung müssen somit ausländische Anschriften ausgeschlossen werden.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden