Juristische Person: Angaben der gesetzlichen Vertretung
G05007894• Version 2.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §56a GewO
Formularangaben
Eingabe: Geben Sie alle im Handelsregister aufgeführten Geschäftsführende, nicht alle Gesellschafter*innen an.
Das Gewerbe kann von natürlichen oder juristischen Personen ausgeübt werden. Bei einer juristischen Person ist der/die Antragsteller*in die juristische Person selbst, für welche die Erlaubnis beantragt wird.
In diesem Fall muss die Erlaubnis jedoch durch die gesetzliche Vertretung der juristischen Person beantragt, d.h. deren persönliche Informationen hinterlegt werden.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden