Angaben zur Ausbildung (ORD Erzieher:in)
G05006737• Version 0.3•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §§ 5, 9 Abs. 1 , 10, 12 Gesetz zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen Nordrhein-Westfalen (BQFG NRW); Anlage E der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg NRW (APO-BK); Art.11 Richtlinie 2005/35/EG; Anhang II Richtlinie 2005/35/EG; § 7 Verordnung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel (Personalverordnung)
Formularangaben
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
Beginn der Ausbildung darf nicht vor Ende der Ausbildung liegen und Beginn der Ausbildung darf nicht das gleiche Datum haben wie Ende der Ausbildung.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden