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Juristische Person als Vertretung einer Personengruppe

G05006309 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 85 BauO NRW 2018

Gültig ab

09.10.2022

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Angaben zur juristischen Person

Hilfetext

Eingabe: Bitte geben Sie hier eine juristische Person an. Eine juristische Person muss als Vertreter der ausgewählten Gruppe angegeben werden.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden