Juristische Person als Vertretung einer Personengruppe
G05006309• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 85 BauO NRW 2018
Formularangaben
Eingabe: Bitte geben Sie hier eine juristische Person an. Eine juristische Person muss als Vertreter der ausgewählten Gruppe angegeben werden.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden