Bescheinigung Steuersachen Wettvermittlungsstelle
G05004113• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 5 Annahme- und Vermittlungsstellenverordnung Nordrhein-Westfalen
Formularangaben
Eingabe: Die Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes muss vorliegen für
1. den/die Vermittler*in bzw. für alle vertretungsberechtigten natürlichen Personen bei einer Gesellschaft als Vermittler*in sowie zusätzlich für die juristische Person (Für Prokurist*innen nur, wenn diese zur Geschäftsführung befugt sind). Bei ausländischen Gesellschaften: vergleichbares, amtliches Dokument des Sitzstaates in beglaubigter Übersetzung,
2. den/die Leiter*in der Wettvermittlungsstelle.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden