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Eigentümer genutzter Veranstaltungsräume

G05003565 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 20 (1) Nr. 6 ProstSchG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eigentümer:innen genutzter Veranstaltungsräume

Hilfetext

Eingabe: Geben Sie den Eigentümer oder die Eigentümerin an, der oder die für die Veranstaltung genutzten Gebäude, Räume oder sonstigen ortsfesten oder mobilen Anlagen zur Verfügung stellt.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden