Entgeltfreie Nutzung
G05002792• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Nutzungsart Entgeltfreie Nutzung nach § 1 Absatz 2 WasEG
Handlungsgrundlage
- Wasserentnahmeentgeltgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen - WasEG
Formularangaben
Technische Beschreibung
Die Nutzungsart Entgeltfreie Nutzung gibt die Gesamtmenge des entnommenen Wassers für diese Nutzung im Jahr an und liefert Angaben zur Mengenmessung sowie Rückführung. Die Mengenangabe kann der Gesamtentnahmemenge entsprechen oder einen anteiligen Wert liefern, falls sich die Nutzung auf mehrere Nutzungsarten verteilt. Diese Menge verteilt sich auf weitere Unternutzungsarten der entgeltfreien Nutzung, die verschiedene gesetzliche Befreiungstatbestände erfüllen.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden