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Mündliche Prüfung (FOR)

G05002199 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Die Datenfelder F05003960 "Mündliche Prüfung Pflichtfächer (FOR)" und F05003961 "4. Fach für mündliche Prüfung (FOR)" werden immer angezeigt. Die Anzeige der restlichen Datenfelder dieser Gruppe wird über Regeln gesteuert.

Handlungsgrundlage


  • §§ 52f. SchulG NRW, PO-Externe-S I, APO-S I, PO-Externe-A, APO-GOSt, PO-Externe-BK, APO-BK

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Mündliche Prüfung

Hilfetext

Eingabe: Jede mündliche Prüfung umfasst 20 Minuten Vorbereitung und 15 Minuten Prüfungszeit.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden