Betriebsinhaber
G05001794• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Als Betriebsinhaber wird diejenige Person bezeichnet, die den Betrieb im eigenen Namen führt, bzw. in deren Namen der Betrieb geführt wird. Dabei kann es sich um natürliche Personen, juristische Personen, Personengesellschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts handeln. (vgl. http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/b/betriebsinhaber/)
Handlungsgrundlage
- GewAnzV; XGewerbeanzeige
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden