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Betriebsinhaber

G05001794 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Als Betriebsinhaber wird diejenige Person bezeichnet, die den Betrieb im eigenen Namen führt, bzw. in deren Namen der Betrieb geführt wird. Dabei kann es sich um natürliche Personen, juristische Personen, Personengesellschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts handeln. (vgl. http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/b/betriebsinhaber/)

Handlungsgrundlage


  • GewAnzV; XGewerbeanzeige

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Angaben zum Betriebsinhaber

Hilfetext

nicht vorhanden

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden