Juristische Person Denkmal
G05001771• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Eine juristische Person ist eine Vereinigung von Personen oder eine Vermögensmasse, die in ihrer Gesamtheit mit allgemeiner Rechtsfähigkeit ausgestattet (d. h. Träger von Rechten und Pflichten) ist. Juristische Personen des Privatrechts sind z. B. eingetragene Vereine (e. V.), Stiftungen, wirtschaftliche Unternehmen als Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) oder Genossenschaften. Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind z. B. Gemeinden, Bund und Länder oder Anstalten des öffentlichen Rechts.
Handlungsgrundlage
- §§ 21 ff. BGB;§§ 80-88 BGB;§ 89 BGB
Formularangaben
Eingabe: Falls die antragsstellende Person keine natürliche Person ist, tragen Sie Angaben zur juristischen Person ein.
Juristische Personen können z.B. Unternehmen, Stiftungen, Vereine oder weitere Organisationen sein.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden