Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Juristische Person Denkmal

G05001771 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Eine juristische Person ist eine Vereinigung von Personen oder eine Vermögensmasse, die in ihrer Gesamtheit mit allgemeiner Rechtsfähigkeit ausgestattet (d. h. Träger von Rechten und Pflichten) ist. Juristische Personen des Privatrechts sind z. B. eingetragene Vereine (e. V.), Stiftungen, wirtschaftliche Unternehmen als Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) oder Genossenschaften. Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind z. B. Gemeinden, Bund und Länder oder Anstalten des öffentlichen Rechts.

Handlungsgrundlage


  • §§ 21 ff. BGB;§§ 80-88 BGB;§ 89 BGB

Gültig ab

26.11.2021

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antragsstellende juristische Person

Hilfetext

Eingabe: Falls die antragsstellende Person keine natürliche Person ist, tragen Sie Angaben zur juristischen Person ein. Juristische Personen können z.B. Unternehmen, Stiftungen, Vereine oder weitere Organisationen sein.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden