Spätestens mit Anzeige des Baubeginns werden gemäß § 68 Absatz 1 und 2 BauO NRW 2018 eingereicht:
G05000706• Version 1.0•
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in Bearbeitung
Struktur
G05000706
Spätestens mit Anzeige des Baubeginns werden gemäß § 68 Absatz 1 und 2 BauO NRW 2018 eingereicht:
in Bearbeitung
Version 1.0
F05001427
Spätestens mit Anzeige des Baubeginns werden gemäß § 68 Absatz 1 und 2 BauO NRW 2018 eingereicht:
in Bearbeitung
Version 1.0
F05001420
Bescheinigung zusammen mit dem Nachweis des Schallschutzes, soweit erforderlich aufgestellt oder geprüft durch eine/einen staatlich anerkannte/n Sachverständige/n
Optional (0:1)
in Bearbeitung
Version 1.0
F05001421
Bescheinigung zusammen mit dem Nachweis des Wärmeschutzes, soweit erforderlich aufgestellt oder geprüft durch eine/einen staatlich anerkannte/n Sachverständige/n
Optional (0:1)
in Bearbeitung
Version 1.0
F05001422
Bescheinigung zusammen mit dem Nachweis der Standsicherheit, soweit erforderlich geprüft durch eine/einen staatlich anerkannte/n Sachverständige/n
Optional (0:1)
in Bearbeitung
Version 1.0
in Bearbeitung
Version 1.0
in Bearbeitung
Version 1.0
in Bearbeitung
Version 1.0
in Bearbeitung
Version 1.0