Angaben zum Beantragungsort Wildursprungsscheine und Wildmarken
G05000356• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Um Wildursprungsscheine und Wildmarken auszustellen werden Informationen zu den Örtlichkeiten benötigt. Sie können entweder durch die Behörde im Wohnsitz oder durch die Behörde des Jadgreviers ausgestellt werden.
Handlungsgrundlage
- Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV; Tierische Lebensmittel Überwachungsverordnung - Tier-LMÜV; Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Verordnung (EU) Nr. 2017/652 des europäischen Parlaments und des Rates; Durchführungsverordnung (EU) 2015/1375 der Kommission; Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 der Kommission; Erlass des Landes NRW zur Wildbrethygiene - Umsetzung der Verordnungen (EG) 852/2004, 853/2004 sowie der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung und der Tierischen Lebensmittel-Überwachungsverordnung
Formularangaben
Eingabe: Die Aushändigung von Wildursprungsscheinen und Wildmarken erfolgt, wenn mindest Ihr Wohnort oder Ihr Jagdrevier im Bundesland der zuständigen Behörde liegt.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
Um Wildursprungsscheine und Wildmarken auszustellen werden Informationen zu den Örtlichkeiten benötigt.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden