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Angaben zum Beantragungsort Wildursprungsscheine und Wildmarken

G05000356 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Um Wildursprungsscheine und Wildmarken auszustellen werden Informationen zu den Örtlichkeiten benötigt. Sie können entweder durch die Behörde im Wohnsitz oder durch die Behörde des Jadgreviers ausgestellt werden.

Handlungsgrundlage


  • Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV; Tierische Lebensmittel Überwachungsverordnung - Tier-LMÜV; Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Verordnung (EU) Nr. 2017/652 des europäischen Parlaments und des Rates; Durchführungsverordnung (EU) 2015/1375 der Kommission; Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 der Kommission; Erlass des Landes NRW zur Wildbrethygiene - Umsetzung der Verordnungen (EG) 852/2004, 853/2004 sowie der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung und der Tierischen Lebensmittel-Überwachungsverordnung

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Angaben zum Ort der Beantragung

Hilfetext

Eingabe: Die Aushändigung von Wildursprungsscheinen und Wildmarken erfolgt, wenn mindest Ihr Wohnort oder Ihr Jagdrevier im Bundesland der zuständigen Behörde liegt.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


Um Wildursprungsscheine und Wildmarken auszustellen werden Informationen zu den Örtlichkeiten benötigt.

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden