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Angaben zum Hund Abmeldung

G05000326 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Es bestehen Anzeige- und Mitteilungspflichten bei gefährlichen Hunden. Für die Abmeldung eines Hundes muss der Grund für die Abmeldung angegeben werden.

Handlungsgrundlage


  • Landeshundgesetz NRW vom 18.12.2002 (LHundG NRW); Verwaltungsvorschriften zum Landeshundgesetz (VV LHundG NRW); Ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes NRW (DVO LHundG NRW).

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Angaben zur Abmeldung

Hilfetext

nicht vorhanden

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


Es bestehen Anzeige- und Mitteilungspflichten bei gefährlichen Hunden. Für die Abmeldung eines Hundes muss der Grund für die Abmeldung angegeben werden.

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden