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Bevollmächtigte juristische Person (Sterbeurkunde Ausstellung)

G03005016 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Diese Datenfeldgruppe umfasst die allgemeinen Angaben zu einer juristischen Person des privaten oder öffentlichen Rechts. Unter juristischen Personen werden sowohl die Körperschaften des Privatrechts (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, eingetragener Verein, Genossenschaft) als auch öffentlich-rechtliche Körperschaften (Gebietskörperschaften, Selbstverwaltungskörperschaften, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts) erfasst. Die konkrete Rechtsform der juristischen Person kann mittels einer Codeliste angegeben werden.

Handlungsgrundlage


  • § 60 Personenstandsgesetz (PStG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Bevollmächtigte juristische Person

Hilfetext

Eingabe: Machen Sie hier Angaben zur bevollmächtigten juristischen Person.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden