Gesetzlicher Vertreter / Bevollmächtigter (HzL)
G00002056• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Diese Gruppe kann z.B. genutzt werden, wenn Antragsteller Anträge aus dem Sozialgesetzbereich stellen. Zunächst wird abgefragt, ob es einen gesetzlichen Vertreter oder Bevollmächtigen gibt. Wenn ja, werden die Daten zu diesem abgefragt. Für die gesetzliche Vertretung von Unternehmen/Organisationen wird keine Betreuungsurkunde benötigt.
Handlungsgrundlage
- § 26 (2) SGB XII
Formularangaben
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Test