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Angaben Einmalige Bedarfe

G00001955 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 31 SGB XII

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Einmalige Bedarfe

Hilfetext

Eingabe: Auch wenn keine Regelsätze gewährt werden, können einmalige Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen der Einkommenssituation erbracht werden. Dazu zählen beispielsweise Anschaffungen von Haushaltsgeräten oder Bekleidung und Miet- oder Reparaturkosten von therapeutischen Geräten.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Test