Angaben zu verstorbenem Haushaltsmitglied
G00000314• Version 1.5•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 5 (1) WoGG; § 6 (2) Satz 1 WoGG; § 35 (1) Nr. 4-5 WoGG; Nr. 6.21 (3) WoGVwV (Teil A)
Formularangaben
Eingabe: Ist ein Haushaltsmitglied innerhalb der letzten 12 Monate verstorben? Falls ja, geben Sie dessen Daten an. Wenn ein Haushaltsmitglied innerhalb der letzten 12 Monate verstorben ist, zählt es für die Wohngeldberechnung unter bestimmten Voraussetzungen noch als Haushaltsmitglied. Dadurch wird verhindert, dass Wohngeldempfänger unmittelbar nach dem Tod eines Haushaltsmitglieds weniger Wohngeld bekommen (und dadurch z.B. Schwierigkeiten bei der Mietzahlung haben).
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Anpassungen gemäß Papieranträge vom 28.07.2021