Abschnitt Persönliche Angaben (Haushaltsmitglied Wohngeld)
G00000173• Version 1.5•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 3 (5) WoGG; § 5 (1) WoGG; § 11 (2) Nr. 5 WoGG; § 17 Nr. 3 b) WoGG; § 23 WoGG; § 33 WoGG; § 35 (1) Nr. 4 WoGG; Nr. 26.01 WoGVwV (Teil A); Nr. 3.51 WoGVwV (Teil A); Frage 5, Papierantrag; § 60 SGB I
Formularangaben
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
Hinweis zum Umgang mit § 33 (1) Nr. 1 "Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens": Gemäß 2. Personenstandsrechts-Änderungsgesetz soll der erste Vorname die Funktion des Rufnamens, also des gebräuchlichen Vornamens einnehmen. Um dies zu unterstützen, definiert das 2. Personenstandsrechts-Änderungsgesetz die Möglichkeit die Änderung der Reihenfolge der Vornamen durchzuführen. Insofern kann der erste Vorname als der gebräuchliche Vorname im Kontext des Datenabgleich verwendet werden.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Anpassungen gemäß Papieranträge vom 28.07.2021