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Angaben zur Aufenthaltsgenehmigung

G00000099 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Aufenthaltsgenehmigung war der Oberbegriff für die in § 5 Ausländergesetz aufgeführten Formen der Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland: Aufenthaltsbewilligung, Aufenthaltsbefugnis, Aufenthaltserlaubnis und Aufenthaltsberechtigung. Im Aufenthaltsgesetz, das seit dem 1. Januar 2005 in Deutschland gilt, ist der Oberbegriff Aufenthaltsgenehmigung durch den Begriff Aufenthaltstitel ersetzt. (vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Aufenthaltsgenehmigung)

Handlungsgrundlage


  • -

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Angaben zur Aufenthaltsgenehmigung

Hilfetext

Eingabe: Bitte machen Sie hier Angaben zu einer eventuell vorhandenen Aufenthaltsgenehmigung.
Ausgabe: Angaben zu einer eventuell vorhandenen Aufenthaltsgenehmigung

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Harmonisiert

Versionshinweis


Vorabversion zum Austausch mit NRW