Angaben zur Aufenthaltsgenehmigung
G00000099• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Aufenthaltsgenehmigung war der Oberbegriff für die in § 5 Ausländergesetz aufgeführten Formen der Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland: Aufenthaltsbewilligung, Aufenthaltsbefugnis, Aufenthaltserlaubnis und Aufenthaltsberechtigung. Im Aufenthaltsgesetz, das seit dem 1. Januar 2005 in Deutschland gilt, ist der Oberbegriff Aufenthaltsgenehmigung durch den Begriff Aufenthaltstitel ersetzt. (vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Aufenthaltsgenehmigung)
Handlungsgrundlage
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Formularangaben
Eingabe: Bitte machen Sie hier Angaben zu einer eventuell vorhandenen Aufenthaltsgenehmigung.
Ausgabe: Angaben zu einer eventuell vorhandenen Aufenthaltsgenehmigung
Ausgabe: Angaben zu einer eventuell vorhandenen Aufenthaltsgenehmigung
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Harmonisiert
Versionshinweis
Vorabversion zum Austausch mit NRW