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Notfallplan der Luftfahrtveranstaltung

F17011444 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §24 (1) Luftverkehrsgesetz (LuftVG);§ 16 ff. Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO);§ 73 ff. Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Notfallplan der Luftfahrtveranstaltung

Hilfetext

Eingabe: Hochladen des Notfallplans der Luftfahrtveranstaltung. In diesem Plan ist werden Angaben zur Polizei, Feuerwehr und Sanitätsdienst gemacht. Diese Informationen erhalten Sie in der Anlage 1.4 Antrag auf Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung ( § 24 LuftVG) und wird in der Regel von diesen Institutionen befüllt.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

file

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden