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Beeinträchtigter grundeigener Bodenschatz - Untertägig (§ 3 (4) Nr. 2 BBergG)

F17008978 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 3 (4) Nr. 2 BBergG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Welcher grundeigene Bodenschatz, der untertägig aufgesucht oder gewonnen wird, ist beeinträchtigt?
Ausgabe: Beeinträchtigter grundeigener Bodenschatz, der untertägig aufgesucht oder gewonnen wird

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden