BVT-Schlussfolgerung einschlägig (BImSchG)
F17008777• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §31 BImSchG
Formularangaben
Richtlinien der besten verfügbaren Techniken (BVT) der Europäischen Union, um umweltschädigende Emissionen zu vermeiden.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden