Wert der Fund- oder Verlustsache
F17008617• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 965 BGB
Formularangaben
Eingabe: Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht (§ 965 BGB)
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden