Nachweis zum Tatgegenstand / zur Tat
F17008125• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Wird nur angezeigt, wenn F17008124 = Ja
Handlungsgrundlage
- § 158 StPO
Formularangaben
Eingabe: Mögliche Nachweise sind beispielsweise:
Eigentumsnachweise, Kaufbelege, Fotos (u.a. von beschädigten / gestohlenen Sachen, Tatverdächtigen), Screenshots von Internetseiten, E-Mails oder Ähnliches.
Ausgabe: Mögliche Nachweise sind beispielsweise: Eigentumsnachweise, Kaufbelege, Fotos (u.a. von beschädigten / gestohlenen Sachen, Tatverdächtigen), Screenshots von Internetseiten, E-Mails oder Ähnliches.
Ausgabe: Mögliche Nachweise sind beispielsweise: Eigentumsnachweise, Kaufbelege, Fotos (u.a. von beschädigten / gestohlenen Sachen, Tatverdächtigen), Screenshots von Internetseiten, E-Mails oder Ähnliches.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden