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Naturdenkmäler nach § 28 Bundesnaturschutzgesetz (Anlagengenehmigung und -zulassung)

F17007774 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §4 BImSchG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Naturdenkmäler nach § 28 Bundesnaturschutzgesetz

Hilfetext

Überschlägige Darstellung der Betroffenheit nach Art und Umfang Mögliche Datengrundlagen - Informationen der zuständigen Naturschutzbehörden

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

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Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


2023-05-24