Betroffenes Flurstück (Allgemein)
F17006971• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Der Begriff Flurstück (auch als Katasterparzelle oder früher als Parzelle bekannt) stammt aus dem Baurecht. Er beschreibt die kleinste Buchungseinheit des Liegenschaftskatasters und bezeichnet damit einen amtlich vermessenen und in der Regel örtlich vermarkten Teil der Erdoberfläche, der in Flurkarten, Liegenschaftskarten und Katasterbüchern nachgewiesen wird.
Handlungsgrundlage
Formularangaben
Eingabe: Sollte der gesamte Flur betroffen sein, ist die Angabe des Flurstücks nicht notwendig.
Sollten mehrere Flurstücke betroffen sein, sind alle betroffenen Flurstücke anzugeben.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Harmonisiert
Versionshinweis
nicht vorhanden