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Betroffenes Flurstück (Allgemein)

F17006971 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Der Begriff Flurstück (auch als Katasterparzelle oder früher als Parzelle bekannt) stammt aus dem Baurecht. Er beschreibt die kleinste Buchungseinheit des Liegenschaftskatasters und bezeichnet damit einen amtlich vermessenen und in der Regel örtlich vermarkten Teil der Erdoberfläche, der in Flurkarten, Liegenschaftskarten und Katasterbüchern nachgewiesen wird.

Handlungsgrundlage


nicht vorhanden

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Betroffenes Flurstück

Hilfetext

Eingabe: Sollte der gesamte Flur betroffen sein, ist die Angabe des Flurstücks nicht notwendig. Sollten mehrere Flurstücke betroffen sein, sind alle betroffenen Flurstücke anzugeben.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Harmonisiert

Versionshinweis


nicht vorhanden