Hinweis Berechtsame
F17006888• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 63 (4) BBergG
Formularangaben
Sie haben angegeben, dass kein Bergschaden vorliegt oder dass Sie die Betroffenheit nicht belegen können. Daher ist eine Einsichtnahme in das Grubenbild nicht möglich.
Sie können aber eine Einsichtnahme in das Berechtsamsbuch oder in die Berechtsamskarte beantragen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden