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Abfallschlüssel AVV

F17006723 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 50 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe des Abfallschlüssels nach AVV

Hilfetext

Es ist der Abfallschlüssel des Stoffes auf Basis der Verordnung über das europäische Abfallverzeichnis (AVV) einzutragen. Siehe https://www.gesetze-im-internet.de/avv/AVV.pdf für die vollständige Darstellung der Nummern

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

num

Präzisierung

{"minLength":"6","maxLength":"6"}

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


2023-05-23