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uneingeschränkt bezüglich des genehmigten Umgangs bzw. Betriebs (Freitext)

F17006409 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


uneingeschränkt bezüglich des genehmigten Umgangs bzw. Betriebs (Freitext)

Handlungsgrundlage


  • § 70 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

uneingeschränkt bezüglich des genehmigten Umgangs bzw. Betriebs

Hilfetext

Bitte befüllen, falls zutreffend

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Fachliche Freigabe + Nachrichtenkopf aus NRW eingefügt.