Maßnahmen zur Verringerung/Vermeidung Exposition
F17006305• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §19 Absatz 1 BetrSichV
Formularangaben
Sofern nicht auszuschließen ist, dass die betroffenen Beschäftigten Gefahrstoffen ausgesetzt sind (Exposition), beschreiben Sie bitte die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Verringerung oder Vermeidung der Exposition der Beschäftigten ergriffen werden sollen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2023-05-24