Hinweis fachliche Qualifikation (mehr als 5 Jahre)
F17006019• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 23a (1) Nr. 2.c) ABBergV
Formularangaben
Fügen Sie einen Nachweis über diese Tätigkeit bei. Weisen Sie außerdem nach, dass Sie die maßgeblichen Regeln der Technik und die einschlägigen Rechtsvorschriften beherrschen.
Fügen Sie Nachweise über Ihre besondere fachliche Qualifikation bei. Dies können beispielsweise Tätigkeitsnachweise oder Lehrgänge sein.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden