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Hinweis Bundesland Länderbergverordnung

F17005985 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 23a (1) ABBergV; § 65 S. 1 Nr. 6 BBergG; § 68 (1) BBergG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Hinweis zum Bundesland

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Sie beantragen eine Anerkennung als sachverständige Person auf Basis einer oder mehrerer Länder-Bergverordnungen: Geben Sie eines der Bundesländer an, in der diese Bergverordnung Gültigkeit hat. Reichen Sie den Antrag bei der Bergbehörde in diesem Bundesland ein.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden