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Hinweis Einsichtnahme Berechtsame

F17005571 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 76 (1, 3) BBergG i.V.m. § 75 (2, 3) BBergG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Hinweis zur Einsichtnahme

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Allgemeine Angaben: Sie erhalten für eine Fläche grundsätzlich Einsicht über die dort erteilten Erlaubnisse, Bewilligungen, Bergwerkseigentume und die nach altem Recht erteilten Bergbauberechtigungen. Dazu gehören: - die Inhabenden der Rechte, - die Felder, auf die sich die Bergbauberechtigungen beziehen, - das Datum der Beantragung und der Erteilung, - die Laufzeit - sowie die Bodenschätze auf die sich die Bergbauberechtigungen beziehen. Angaben mit berechtigtem Interesse: Für eine weitergehende Einsicht in das Berechtsamsbuch und die Berechtsamskarte sowie damit verbundene Urkunden haben Sie Ihr berechtigtes Interesse nachzuweisen, zum Beispiel in Form eines Grundbuchauszugs für Ihr Grundstück. Bei einem nachgewiesenen berechtigten Interesse können Sie zusätzlich Auszüge der Informationen und deren Beglaubigung verlangen.

Datentyp

text

Präzisierung

{}

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden