Hinweis Einsichtnahme Berechtsame
F17005571• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 76 (1, 3) BBergG i.V.m. § 75 (2, 3) BBergG
Formularangaben
Allgemeine Angaben:
Sie erhalten für eine Fläche grundsätzlich Einsicht über die dort erteilten Erlaubnisse, Bewilligungen, Bergwerkseigentume und die nach altem Recht erteilten Bergbauberechtigungen.
Dazu gehören:
- die Inhabenden der Rechte,
- die Felder, auf die sich die Bergbauberechtigungen beziehen,
- das Datum der Beantragung und der Erteilung,
- die Laufzeit
- sowie die Bodenschätze auf die sich die Bergbauberechtigungen beziehen.
Angaben mit berechtigtem Interesse:
Für eine weitergehende Einsicht in das Berechtsamsbuch und die Berechtsamskarte sowie damit verbundene Urkunden haben Sie Ihr berechtigtes Interesse nachzuweisen, zum Beispiel in Form eines Grundbuchauszugs für Ihr Grundstück. Bei einem nachgewiesenen berechtigten Interesse können Sie zusätzlich Auszüge der Informationen und deren Beglaubigung verlangen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden