Zusätzliche Begründung, falls der Behindertenausweis nicht ausreicht
F17005569• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- LFischG-DVO SH § 5 Abs. 4
Formularangaben
Ggf. eine Begründung und / oder Nachweis, dass aufgrund der Behinderung die Fischereischeinprüfung nicht abgelegt werden kann. Wenn z.B. das Merkzeichen G auf dem Schwerbehindertenausweis für eine Gehbehinderung steht, ist das Ablegen der Prüfung möglich. Das G wird bei unterschiedlichen Beeinträchtigungen vergeben - hier muss also im Zweifelsfall nachgefragt werden und ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden, z.B. ein ärztliches Attest, das bescheinigt, dass die Prüfung aufgrund der Behinderung nicht abgelegt werden kann. Das ist je nach Merkzeichen zu prüfen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
2022-11-23