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Zusätzliche Begründung, falls der Behindertenausweis nicht ausreicht

F17005569 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • LFischG-DVO SH § 5 Abs. 4

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ggf. eine Begründung und / oder Nachweis, dass aufgrund der Behinderung die Fischereischeinprüfung nicht abgelegt werden kann. Wenn z.B. das Merkzeichen G auf dem Schwerbehindertenausweis für eine Gehbehinderung steht, ist das Ablegen der Prüfung möglich. Das G wird bei unterschiedlichen Beeinträchtigungen vergeben - hier muss also im Zweifelsfall nachgefragt werden und ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden, z.B. ein ärztliches Attest, das bescheinigt, dass die Prüfung aufgrund der Behinderung nicht abgelegt werden kann. Das ist je nach Merkzeichen zu prüfen.

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

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Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


2022-11-23